

Wir haben einen Plan
Im Zuge der Erstellung von Nutzwertgutachten werden ausschließlich baubehördlich bewilligte Pläne benötigt. Sollten bei der Befundaufnahme (= Konsenskontrolle) wesentliche Abweichungen festgestellt werden, sind Bestandsaufnahme, Bestandsplanung und baubehördliche Bewilligungsplanung unumgänglich.
Bestandsaufnahme/Bestandsplanung
Pro Bestandseinheit kontrollieren wir, ob der Behördenkonsens mit dem Bestand übereinstimmt. Wenn kein Konsens feststellbar ist, nehmen wir – aufgrund des Naturmaßes vor Ort – folgende Dinge auf:
- die Lage im Gebäude
- Raumflächen
- Raumhöhen
- Tür- und Fensteröffnungen
- Ausstattungsmerkmale (Beheizung, Küche, Sanitär)
- die Wohnungskonfiguration
- die Ausstattung von Außenanlagen (Terrasse, Balkon, Loggia, Garten, u. a.)
- das Zubehör (z. B. Kellerabteile, Nebenräume, Nebengebäude)
- Garagenplätze/Kfz-Abstellplätze
EIN BEISPIEL GEFÄLLIG? DAS HABEN WIR GEPLANT:
OBJEKT
ein Zinshaus in Wien
WAS
Planungs- und Gutachtensleistungen für einen 2-geschossigen Dachgeschosszubau und 8 bestehende Wohnungen
WIE
- Erstellen einer Machbarkeitsstudie und Berechnung der Rendite
- Ankauf des Objektes
- Durchführung der Generalplanungsleistung
- Dachgeschosszubau, Sanierungs- und Förderungsabwicklung
- Wohnungseigentumsrechtliche Abwicklung
Baubehördliche Bewilligungsplanung
Auf Basis der Bestandsaufnahme und der Bestandsplanung wickeln wir das baubehördliche Bewilligungsverfahren ab und erstellen die zugehörigen Plandokumente und Schriftstücke. Dabei arbeiten wir mit den erforderlichen KonsulentInnen zusammen und übernehmen die gesamte Koordination.
Weitere Leistungen
Im Zuge der Planungsleistungen bzw. vor Erstellung von Nutzwertgutachten erstellen wir auch Nutzungsstudien für Gebäudeaufstockungen im urbanen Raum wie z. B. Dachgeschosszubauten, Zu- und Umbauten und die zugehörigen Renditenberechnungen.
Erst so können das Potenzial einer Liegenschaft wie z. B. eines Zinshauses eruiert und die passende Lösung für das jeweilige Projekt gefunden werden.
Unsere Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Verfassen des Bauansuchens
- Erstellung der Baubeschreibung (falls erforderlich)
- Einholung eines Grundbuchauszuges, AnrainerInnenverzeichnis
- Erstellung der Einreichpläne und Schriftstücke
- Durchführung der erforderlichen Abklärungen mit Behörden wie z. B. Baubehörde, Stadtgestaltung, Grundbuchsamt, Vermessung, u. a.
- Koordination der Planungsarbeiten der Sonderfachleute sowie Einholung von Attesten, z. B. bzgl. Statik, Bauphysik, Energieausweis, Brandschutz, u. a.
- Führung der Verhandlungen mit den zuständigen Behörden (Bauverhandlung)
Als Basis für die Regelnutzwerte und erforderlichen Zu- und Abschläge im Nutzwertgutachten wird mit der Konsenserwirkung die zivilrechtliche Widmung festgelegt. In unseren Einreichplänen ist daher klar ersichtlich, ob es sich um wohnungseigentumstaugliche Objekte, Zubehör wie z. B. Keller, Einlagerungsräume, Gärten etc. oder Allgemeinflächen handelt.
„Wir greifen bei Bedarf auf ein Netzwerk von Fachleuten zurück und übernehmen die
gesamte Koordination für Sie!“