Wird eine Wohnung, ein Zinshaus oder eine Liegenschaft aufgeteilt, kann es zu kniffligen rechtlichen Situationen kommen. Wir begleiten Sie dabei, eine faire Aufteilung der Anteile zu erzielen.
Mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Parifizierung, mit Rücksicht auf die jeweiligen Interessenslagen und/oder Wohnverhältnisse.
Faire Aufteilung durch Teilungsvorschlag
Dazu erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen Teilungsvorschlag. Dieser dient als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder, wenn erforderlich, für gerichtliche Teilungsklagen.
Wir schaffen dies z. B. durch Umwidmungen in Keller- oder Dachgeschoss, Hofgebäuden sowie durch Zuordnungen von Zubehör. Damit gelingt es uns meist, die vorhandenen Miteigentumsanteile für den Teilungsvorschlag, das zukünftige Parifikat oder eine Ausgleichszahlung festzulegen.