Nutzwertgutachten

Mehrere einzelne Wohneinheiten in einem Wohnhaus werden parifiziert
Beginn des Videos "Warum Immobilien wertgenau teilen"

Mit einem Nutzwertgutachten Wohnungseigentum begründen

Ein Nutzwertgutachten wird benötigt, um im Grundbuch Wohnungseigentum eintragen zu lassen. Dieser Prozess wird auch Parifizierung genannt. Ziel des Gutachtens ist es, alle Nutzflächen zu ermitteln, um die Miteigentumsanteile an einer Eigentumswohnung bestimmen zu können.

Wenn Sie über die Kosten eines Parifikats Bescheid wissen wollen, lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot berechnen.

Die Erstellung eines Nutzwertgutachtens erfolgt in drei Schritten:

  1. Grundlagenermittlung mit Vorerhebungen vor Ort

  2. Erstellung des Gutachtens gemäß §9 WEG idgF.

  3. Erstellung des Gutachtens gemäß §6 WEG idgF.

Richtige Eigentumsanteile ausweisen – teure Konsequenzen vermeiden

Beim Bewertungsverfahren kommt es auf die Feinheiten an: Falsche Nutzwertgutachten können rechtliche Folgen nach sich ziehen. Eine persönliche, sorgfältige Befundaufnahme mit Lokalaugenschein vor Ort ist unabdingbar. Wir weisen durch eine sorgfältige Nutzwertermittlung bereits die korrekten Eigentumsanteile aus, um lästige und teure Konsequenzen zu vermeiden.

Effiziente Abwicklung durch einzigartige Software

Die Digitalisierung macht heutzutage vieles einfacher und schneller. Wir nutzen dieses Potenzial und haben eine eigene Software für die Erstellung von Gutachten entwickelt. Damit verfügen wir über Schnittstellen zu CAD-Planungsprogrammen, Rechtsanwaltssoftwares oder zum Grundbuch.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • weniger Fehleranfälligkeit
  • bessere Übersicht
  • mehr Kontrolle
  • höhere Effizienz
  • rasche Abwicklung

EIN BEISPIEL GEFÄLLIG? DAS HABEN WIR PARIFIZIERT:

OBJEKT
ein großvolumiger Wohnbau in Wien

WAS
Erstellung eines Nutzwertgutachtens für 114 Wohnungseigentumsobjekte

WIE

  • Unterlagensichtung
  • Befundaufnahme vor Ort
  • aufzeigen der Adaptierungsnotwendigkeiten für vorliegende Pläne zur Fertigstellungsanzeige
  • Bewertungsvorabstimmung mit dem AG
  • Nutzwertgutachten
  • Abklärung mit der zuständigen Rechtspflegerin im Bezirksgericht
  • Gutachtensausfertigung
Machen Sie jetzt den Nutzwertcheck für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung des Nutzwerts Ihrer Immobilie.

„Gutachten ohne persönliches Befunden vor Ort – das können wir
uns aus Qualitätsgründen gar nicht leisten.“