„Behutsamkeit gewinnt den Streit.“ Bei Immobilien-EigentümerInnengemeinschaften kommt es oft zu Streitigkeiten. In vielen Fällen sind Teilungsklagen die Folge. Das lässt sich jedoch gut vermeiden – mit Mediation.

Wir meinen: Klarheit statt Streit. Im Rahmen einer Mediation lassen sich alle Themen, die zwischen den Beteiligten stehen, in Ruhe und unter professioneller Begleitung besprechen. Sehr häufig ist es uns schon gelungen, mit einer Mediation eine Teilungsklage abzuwenden.

Warum sollte man eine Teilungsklage verhindern?

  • Eine Teilungsklage zieht meist ein langwieriges (und teures!) Gerichtsverfahren nach sich.
  • Das Gericht entscheidet und die Beteiligten haben das Urteil zu akzeptieren.
  • Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens ist ungewiss – keine/r der Beteiligten kann es beeinflussen.

Was sind die Vorteile einer Mediation?

  • Eine Mediation bringt schneller und effizienter Entscheidungen, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.
  • In einer Mediation sind alle Parteien eingebunden und es wird nicht nur auf Fakten, sondern auch auf Emotionen eingegangen.
  • Die Mediation nimmt auf jede Befindlichkeit Rücksicht und zielt darauf ab, dass eine faire Lösung gefunden wird, mit der möglichst jede/r zufrieden ist.
  • Eine Mediation ist der Grundstein zu einem fairen und rechtssicheren Nutzwertgutachten, wenn mehrere Parteien beteiligt sind.
  • Die Mediation hemmt alle gerichtlichen Fristen.
  • MediatorInnen sind „allparteilich“. Das heißt, sie stehen nicht auf der Seite einer/s MandantInnen, sondern agieren zusätzlich zur/m jeweiligen AnwältIn als ergänzende Vertrauensperson.

Auslöser für Teilungsklagen

Teilungsklagen sind oft das Ergebnis eines Erbstreits. Sehr häufig überlagern Gefühle wie Neid oder Missgunst die Faktenlage. Es sind nicht selten emotionelle Altlasten (Kindheitsthemen) oder nicht aufgearbeitete familiäre Vorgeschichten, die im Zuge eines Parifizierungsverfahrens an die Oberfläche treten und dann bis dato harmonische Familienverhältnisse gehörig ins Wanken – manchmal zum Einsturz – bringen können.

Eines von vielen Beispielen ist ein Wohnhaus, das von einigen ErbInnen bewohnt, von anderen ErbInnen hingegen nicht bewohnt wird. Plötzlich verstirbt einE ErblasserIn, der/die im Haus gewohnt hat. Unweigerlich stellt sich nun die Frage, wie die gerichtlichen Erbteile aufzuteilen sind.
Unsere Aufgabe ist dabei, zu ermitteln, ob die Wohnungsgröße noch mit dem jetzigen Erbteil übereinstimmt. Darüber hinaus muss festgelegt werden, was einE ErbIn den anderen Erbberechtigten auszuzahlen hat oder worauf gegebenenfalls verzichtet werden muss. All diese Fragen sind – trotz der seelischen Belastung aufgrund des Todes der/s ErblasserIn  – zu klären. Eine Mediation ist ein professionell begleiteter Prozess, der in relativ kurzer Zeit eine für alle akzeptable Lösung erwirkt und die Türen öffnet für ein rasches, zuverlässiges Nutzwertgutachten.

Mag. Brita Hombrecher, MRICS, unterliegt als eingetragene Mediatorin der Verschwiegenheitspflicht. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl, um selbst vertrackte Situationen rund um bevorstehende Parifizierungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufzulösen.

Wenn Sie über wertgenaues Teilen reden wollen,
rufen Sie uns gerne an: +43 1 9247867 10 oder

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