Allgemeine Teile des Hauses/der Liegenschaft

Allgemeine Teile eines Hauses/einer Liegenschaft sind für die allgemeine Benützung vorgesehen, also dafür, dass alle Bewohner/innen einer Liegenschaft sie gleichermaßen nutzen dürfen. Dies sind z. B. Stiegenhäuser, Gänge, Fassade, Aufzüge oder Gemeinschaftsgärten.